Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrags

ANTRAG

An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden

Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrags

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP- und SPD-Fraktionen beantragen Folgendes im Stadtrat zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrages ab dem Jahr 2025 und hebt die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Schleiden zum 31.12.2024 auf.
Zur Deckung der Mindererträge wird die im Entwurf des Stellenplans 2025 neu vorgesehene persönliche Referentenstelle für den Bürgermeister gestrichen.

Begründung:

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist aus unserer Sicht eine nicht notwendige Belastung der Betriebe im Stadtgebiet Schleiden. Bei vielen Betrieben, die den Beitrag leisten müssen, muss ohnehin hinterfragt werden, inwieweit diese vom Tourismus tatsächlich profitieren. Bspw. müssen auch Hausärzte, Friseure, Handwerksbetriebe, Steuerberater, Fahrschulen diesen Beitrag leisten. Verständlicherweise empfinden entsprechende Betriebe die Abgabe als nicht gerechtfertigt. Betriebe, die offensichtlich vom Tourismus profitieren, wie Hotels und Gastronomie, wollen wir an dieser Stelle gezielt entlasten. Durch Corona, Fachkräftemangel, Flutkatastrophe usw. ist diese Branche ohnehin stark belastet.

So zahlen Betriebe u.a. bereits Gewerbe- und Grundsteuer und tragen so ihren Teil zur Finanzierung der städtischen Ausgaben bei. Eine zusätzliche Belastung durch den Fremdverkehrsbeitrag, der ohnehin schwer erklärbar und nachvollziehbar ist (Stichwort: „Möglichkeit eines mittelbaren Vorteils“), ist aus unserer Sicht abzulehnen. Neben der hier anfallenden finanziellen Belastung würde auch der bürokratische Aufwand bei den Betrieben und in der Verwaltung wegfallen.

Durch den Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages, den im Übrigen rund 500 (!) Betriebe und Freiberufler im Stadtgebiet Schleiden jährlich zahlen, kommt es zunächst zu Mindererträgen von rd. ø 90.000 € bis 100.000 € pro Jahr. Dem gegenüber stehen Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) von rd. 10.000 € pro Jahr, sodass im Falle einer Abschaffung von einem Defizit in Höhe von 80.000 € bis 90.000 € für den Haushalt der Stadt Schleiden ausgegangen werden muss.

Um den für den Haushaltsplan fehlenden Planbetrag auszugleichen, soll gleichzeitig die im Stellenplan vorgesehene neu geschaffene persönliche Referentenstelle des Bürgermeisters (Vollzeit, EG 11, Grundgehalt: bis 5.975 € monatlich) gestrichen werden. Hierdurch können bis zu 90.000 € pro Jahr (Tendenz steigend) an Personalkosten und Arbeitsplatzausstattung eingespart werden.

In den letzten Jahren mussten wir das Verwaltungspersonal bereits massiv
aufstocken. Die Personalkosten haben sich innerhalb der letzten zehn Jahre fast verdoppelt: Von 2015 ca. 4,8 Mio. € zu 2025 (aktueller Plan) knapp 7 Mio. €. Der Anstieg erfolgte insbesondere in den letzten Jahren auf Grund des Wiederaufbaus nach dem Hochwasser. Zusätzliche Stellen in entsprechenden Bereichen (Hoch-/Tiefbau) oder bspw. auch in der IT sind absolut notwendig. Um die Personalkosten zu Lasten des Steuerzahlers nicht weiter in die Höhe zu treiben und wegen der aktuell angespannten Haushaltslage muss aber jede zusätzliche Stelle kritisch hinterfragt
werden.

Bei der neu geplanten Stelle des persönlichen Referenten des Bürgermeisters sehen wir keine dringende Notwendigkeit. Schließlich sind vorherige Bürgermeister der Stadt Schleiden auch ohne Referenten ausgekommen. Ggf. müssen anstatt dessen Fortbildungen und eine andere Priorisierung der Arbeit des Bürgermeisters erfolgen.