Antrag auf Erhöhung des Kurbeitrags

Der Antrag ist geändert angenommen worden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Schleiden am 04.12.2025.

Anstatt der von der FDP beantragten Erhöhung des Kurbeitrags auf 2,00 € wurde eine Änderung auf 2,50 € mehrheitlich beschlossen.

ANTRAG

An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden

Antrag auf Erhöhung des Kurbeitrags
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 04.12.2025, TOP Ö3, WP12/2025/028-01

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP- Fraktion beantragt Folgendes zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt den Kurbeitrag auf 2,00€ pro Übernachtung festzulegen.

Dadurch können für den Haushaltentwurf 2026 Mehreinnahmen i.H.v. 80.000 € angesetzt werden. Diese Mehreinnahmen sollen zu einem gleichbleibleibenden Hebesatz der Grundsteuer B bei dennoch ausgeglichenem Haushalt beitragen.
Durch die jährlichen Mehreinnahmen werden so auch die kommenden Haushalte entlastet.

Begründung:

Eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B wäre als Steuererhöhung durch die Stadt anzusehen. Diese Mehrbelastung unserer Bürger lehnen wir ab. Zumal Grundstücksbesitzer, die durch die Grundstücksreform bereits schlechter gestellt werden, so „doppelt bestraft“ werden würden.

Gleichzeitig muss der Haushalt ausgeglichen sein und das Eigenkapital sollte erhalten bleiben. Um den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Hebesatz und den von der Verwaltung vorgesehenen Hebesatz auszugleichen, beantragen wir u.a. die Erhöhung des Kurbeitrags von aktuell einem auf zwei Euro.

Trotz noch eingeschränkter Angebote müssen Reparaturen, Betriebskosten, Instandhaltung und Wiederaufbaumaßnahmen finanziert werden. Der Kurbeitrag ist ein wichtiges Instrument, um genau diese Belastungen abzufedern. Ein höherer Beitrag ermöglicht es, temporär fehlende Leistungsfähigkeit durch Einnahmen aufzufangen, bis touristische Einrichtungen und Infrastruktur wieder vollständig hergestellt sind.

Auf der anderen Seite ist die Einstiegszone des Kurparks in Gemünd bereits fertiggestellt, die Kurkonzerte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, Minigolf wird in Kürze kostenfrei angeboten und die touristischen Angebote auf Vogelsang werden ebenso weiter ausgebaut.

Viele touristische Kommunen – auch im Rheinland und in der Eifel – liegen deutlich höher, z. T. zwischen 1,50 € und 3,50 € pro Tag. Ein Beitrag von 2 € ist marktüblich und sollte daher vermittelbar sein. Ein zusätzlicher Euro pro Person und Tag wird keinen Einfluss auf die Buchungsbereitschaft. Für Tagesbudget oder Übernachtungskosten ist der Aufschlag minimal, aber für die Stadt finanziell spürbar.

Eine moderate Erhöhung kann auch kommunikativ positiv besetzt werden:
„Ihr Beitrag hilft beim Wiederaufbau unserer touristischen Infrastruktur nach dem Hochwasser 2021 und ermöglicht darüber hinaus das touristische Angebot auszubauen und zu unterhalten (z.B. neue Touristinformation im ehemaligen OSEGebäude).“ Dies erzeugt Akzeptanz bei Gästen, denn der Zweck ist klar und nachvollziehbar.

Jährlich zusätzliche Einnahmen ermöglichen potenziell Investitionen, um die touristische Attraktivität nach Wiedereröffnung weiter zu steigern: Ein qualitativ stärkerer Tourismus steigert langfristig auch lokale Wertschöpfung, was wiederum zu stabileren städtischen Einnahmen beiträgt.

Durch den großen Anteil des Nationalpark Eifel am Stadtgebiet entsteht Schleiden ein strukturelles Einnahmedefizit, da diese Flächen – anders als herkömmliche Wald- und Forstflächen – keine Grundsteuer A generieren. Der Nationalpark wird jedoch intensiv touristisch genutzt und verursacht damit auch Infrastruktur- und Betreuungskosten für die Stadt Schleiden (z.B. angrenzende NP-Wanderparkplätze).

Eine Erhöhung des Kurbeitrags ermöglicht es, einen Teil der fehlenden Grundsteuer-Einnahmen zu kompensieren, indem diejenigen, die das Kurgebiet Gemünd und den Nationalpark touristisch nutzen, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben leisten.

Eine Erhöhung der Grundsteuer B würde sowohl Mieter (über Nebenkosten), Eigentümer, als auch Gewerbetreibende belasten. Durch die alternative Finanzierung über den Kurbeitrag werde diese Gruppen finanziell nicht weiter belastet.

Seit 2012 beträgt der Kurbeitrag in der Stadt Schleiden ein Euro pro Gast und
Übernachtung. Im Vergleich zu anderen Kostensteigerungen und zu den übrigen Steuern, Gebühren und Beiträgen erscheint eine Anpassung mehr als angemessen.

Im Haushaltsentwurf 2026 wurde ein Haushaltsansatz von 80.000 € vorgesehen, sodass bei einer Anhebung auf zwei Euro ab dem Jahr 2026 Erträge von 160.000 € kalkuliert werden können.