Antrag auf Kürzung der Haushaltsansätze bei Sach- und Dienstleistungen
Der Antrag ist einstimmig beschlossen worden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Schleiden am 04.12.2025.
An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden
Antrag auf Kürzung der Haushaltsansätze bei Sach- und Dienstleistungen
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 04.12.2025, TOP Ö3, WP12/2025/028-01
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt Folgendes zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltsansätze bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushalt 2026 insbesondere bei der Gebäudeunterhaltung um insgesamt 121.300 € zu kürzen.
Dies soll dazu beitragen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B beibehalten werden kann und der Haushalt ausgeglichen ist.
Begründung:
Eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B wäre als Steuererhöhung durch die Stadt anzusehen. Diese Mehrbelastung unserer Bürger lehnen wir ab. Zumal Grundstücksbesitzer, die durch die Grundstücksreform bereits schlechter gestellt werden, so „doppelt bestraft“ werden würden.
Gleichzeitig muss der Haushalt ausgeglichen sein und das Eigenkapital sollte erhalten bleiben. Um den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Hebesatz und den von der Verwaltung vorgesehenen Hebesatz auszugleichen, beantragen wir u.a. diese Maßnahme.
Im Gegensatz zum Infrastrukturvermögen im Bereich der Straßen und der Kanalisation wurde die Vermögenssubstanz der städtischen Gebäude in den letzten Jahren erhalten und verbessert. Einrichtungen wie das Rathaus, das Kurhaus, das Kunstforum / Brauhaus, das Kolosseum usw. befinden sich in einem guten Gebäudezustand, sodass dort künftig geringere Bauunterhaltungskosten (z.B. Reparaturen, kleine Sanierungen) anfallen werden.
Weitere Einrichtungen wie das städtische Johannes-Sturmius-Gymnasium Schleiden, das Schulzentrum Schleiden, die Grundschule Gemünd, das Haus des Gastes in Gemünd, die Kita „Altes Kino“ usw. befinden sich noch im Wiederaufbau. Das heißt, dass auch dort weniger Unterhaltungsaufwand anfällt, da in erster Linie investive Ausgaben anfallen.
In den beiden Aufwandspositionen
• 52150100 Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (322.200 €) und
• 52150200 Maßnahmen des Gebäudebrandschutzes (54.600 €)
werden über alle städtischen Gebäude hinweg insgesamt 376.800 € im Haushaltsentwurf 2026 bereitgestellt. Es ist aus den o.g. Gründen möglich, die HH-Ansätze für die städtischen Gebäude (Instandhaltung und Brandschutz) um ca. 20 % zu kürzen und somit 75.300 € einzusparen.
Für den Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Haushaltsentwurf 2026 insgesamt 5.857.900 € vorgesehen (Vorjahr: 5.602.400 €). Im Jahresabschluss 2024 (Entwurf) belaufen sich die Aufwendungen auf 4.654.848,81 €.
Insofern erscheint es möglich aus der Vielzahl der Positionen innerhalb der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen noch insgesamt 46.000 € einzusparen.
Eine solche Einsparung orientiert sich an der Möglichkeit des globalen Minderaufwandes, der ein pauschaler Einsparansatz im Haushalt darstellt. Hierbei wird die Verwaltung verpflichtet, eine bestimmte Summe oder Quote an Ausgaben bereichsübergreifend einzusparen, ohne einzelne Produktbereiche oder Budgets im Detail festzulegen.
Die Verwaltung entscheidet also selbst, wo Effizienzgewinne, Verzichte, Verzögerungen oder organisatorische Optimierungen umgesetzt werden, um diesen Betrag zu realisieren.
Vorteile des globalen Minderaufwands
• Hohe Flexibilität für die Verwaltung: Die Einsparungen können dort erbracht werden, wo sie organisatorisch oder wirtschaftlich am sinnvollsten sind – ohne starre politische Einschnitte.
• Breite Streuung statt punktueller Belastungen: Statt einzelne Fachbereiche übermäßig zu treffen, wird die Einsparverpflichtung gleichmäßig und realistisch auf die gesamte Verwaltung verteilt.
• Haushaltskonsolidierung ohne Leistungsabbau: Oft lassen sich pauschale Minderaufwände durch effizientere Beschaffung, Synergieeffekte, zeitliche Streckungen oder interne Optimierungen erbringen, ohne Bürgerleistungen zu beeinträchtigen.