Antrag zur Hebesatzsatzung 2025

ANTRAG

An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden

Antrag zur Hebesatzsatzung 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP- und SPD-Fraktionen beantragen Folgendes im Stadtrat zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer B für 2025 auf 1.008 Punkte (gegenüber 1.100 Punkte laut Verwaltungsvorschlag) festzusetzen.
Zur Deckung der Mindererträge aus der Grundsteuer wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer für 2025 auf 515 Punkte (gegenüber 490 Punkte laut Verwaltungsvorschlag) festgesetzt.

Begründung:

Durch die Grundsteuerreform kommt es zu veränderten Sätzen bei der Grundsteuer.
So werden manche Grundstücksbesitzer ab kommendem Jahr mehr, manche
weniger Grundsteuer zahlen müssen. Die Stadt würde, bei aktuellem Hebesatz, deutliche Mindereinnahmen bei der Grundsteuer verzeichnen. So wäre es folgerichtig, dass die Stadt den Hebesatz so anhebt, dass schließlich die Einnahmen bei der Grundsteuer gleichbleiben. Dieser „aufkommensneutrale Hebesatz“ läge laut Berechnungen für die Stadt Schleiden bei 1008 Punkten. Eine Anhebung des Hebesatzes darüberhinaus wäre als Steuererhöhung durch die Stadt anzusehen. Diese Mehrbelastung unserer Bürger lehnen wir ab, zumal Grundstücksbesitzer, die durch die Grundstücksreform bereits schlechter gestellt werden, so „doppelt bestraft“ werden würden.

Gleichzeitig sind wir für einen ausgeglichenen Haushalt. Um den Differenzbetrag zwischen dem „aufkommensneutralen Hebesatz“ und dem im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Hebesatz auszugleichen, schlagen wir als Deckung eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in der Höhe vor, die das gleiche Ergebnis hätte, was bei 515 Punkten der Fall wäre. Dies würde dem Hebesatz unserer Nachbarkommune Kall entsprechen.

Während es bei den privaten Grundstückbesitzers Bevorzugte und Benachteiligte durch die Grundsteuerreform gibt, profitieren Gewerbe-Grundstückbesitzer in den allermeisten Fällen von der Reform, in dem sie zukünftig weniger Grundsteuer zahlen müssen (sog. Nichtwohngebäude). So ist eine leichte Mehrbelastung bei den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen durch eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer durch die Entlastung bei der Grundsteuer B zumutbar. Zusätzlich wollen wir zur Entlastung der Betriebe den Fremdenverkehrsbeitrag abschaffen (siehe anderer Antrag).

Einen „differenzierten Hebesatz“ bei der Grundsteuer B, der eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Betrieben machen würde, lehnen wir auf Grund von massiven juristischen Bedenken ab. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für diese rechtlich umstrittene Differenzierung sehr hoch und würde zusätzliche Kosten verursachen.

So wird insgesamt eine Lösung geschaffen, die den Haushalt ausgeglichen belässt, die Grundstückbesitzer (über die Grundsteuerreform hinaus) nicht weiter belastet und die Gewerbetreibenden unter dem Strich nicht belastet.