Antrag zur Hebesatzsatzung 2026
Der Antrag ist einstimmig beschlossen worden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Schleiden am 04.12.2025.
An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden
Antrag zur Hebesatzsatzung 2026
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 04.12.2025, TOP Ö4, WP12/2025/024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt Folgendes zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt den aktuell bestehenden Hebesatz i.H.v. 1.008 Punkten für die Grundsteuer B für 2026 beizubehalten und nicht anzuheben.
Um den Haushalt dennoch ausgeglichen zu gestalten, werden Änderungsanträge zum Haushaltentwurf 2026 gestellt.
Begründung:
Eine Anhebung des Hebesatzes wäre als Steuererhöhung durch die Stadt anzusehen. Diese Mehrbelastung unserer Bürger lehnen wir ab. Zumal Grundstücksbesitzer, die durch die Grundstücksreform bereits schlechter gestellt werden, so „doppelt bestraft“ werden würden.
Gleichzeitig muss der Haushalt ausgeglichen sein und das Eigenkapital sollte erhalten bleiben. Um den Differenzbetrag zwischen dem o.g. Hebesatz und den von der Verwaltung vorgesehenen Hebesatz auszugleichen reichen wir weitere Anträge mit sinnvollen Maßnahmen ein.