Logo FDP Schleiden

Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (kMVZ) in Schleiden

ANTRAG

ANTRAG

An den 
Bürgermeister der Stadt Schleiden 
Blankenheimer Str. 2 
53937 Schleiden 

Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (kMVZ) in Schleiden 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die FDP-Fraktion beantragt folgendes in der kommenden Sitzungsfolge zu beschließen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (kMVZ) in der Stadt Schleiden zu prüfen. In die Prüfung sind insbesondere folgende Aspekte einzubeziehen: 

1. Bedarfsanalyse der haus- und fachärztlichen Versorgung im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der z.Zt. vorhandenen Praxen sowie anstehender Praxisaufgaben aus Altersgründen, um die medizinische Versorgung in Schleiden und der näheren Umgebung, auch auf die Zukunft gesehen, sicher zu stellen. 

2. Mögliche Rechtsformen (z.B. GmbH oder Eigenbetrieb) und Trägermodelle

3. Nutzung des Standorts und der Räumlichkeiten des alten Krankenhauses Schleiden unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten für diesen Standort und der baurechtlichen Nutzungsänderung (u.a. Brandschutz, Hygiene, Breitband für Telemedizin) oder eines für den Zweck geeigneten, alternativen Standorts. Inkl. Fundierte Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der jeweils in Frage kommenden Standorte für ein kMVZ. 

4. Fördermöglichkeiten  durch das Land Nordrhein-Westfalen (u.a. Hausarztaktionsprogramm), die KV Nordrhein (u.a. Strukturförderprogramm) sowie die Kooperationsoptionen mit regionalen Kliniken. 

5. Eine grobe Kostenschätzung für die Einrichtung und den laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten durch das Land NRW und die KV Nordrhein. 

6. Prüfung der Umsetzbarkeit einer gemeinsamen, interkommunalen Trägerschaft  der Gemeinden Hellenthal, Kall und Schleiden unter der Beteiligung der ortsansässigen, niedergelassenen Ärzte und der KV Nordrhein. 

7. Ein Zwischenbericht  soll dem Rat der Schleiden bis Ende des Jahres 2026 vorgelegt werden. 

Begründung: 
Im Gegensatz zu Städten und Ballungsgebieten stellt die ärztliche Versorgung in vielen ländlichen und strukturschwachen Regionen eine große Herausforderung dar. Nach dem Ausfall des Krankenhauses in Schleiden ist die Sicherstellung einer wohnortnahen, umfassenden medizinischen Versorgung notwendig, die zu den essenziellen Aufgaben der Daseinsvorsorge gehört. In Schlei-den zeichnet sich – wie in vielen ländlichen Regionen – ein zunehmender Mangel an niedergelassenen Ärzten ab. Die KV Nordrhein (KVNO) fördert die Ansiedlung von Ärzten in sog. Fördergebieten, zu denen aus Sicht der KVNO auch Schleiden gehört; das Land NRW hat ein Hausarztaktionsprogramm aufgelegt. 

Durch die Schließung des Schleidener Krankenhauses sind viele medizinische Fachbereiche für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiden wie auch für die Region weggebrochen und führen dementsprechend zu langen Fahrtstrecken, um einen geeigneten Facharzt zu erreichen. Viele der in Schleiden praktizierenden Mediziner werden in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen. Gleichzeitig gestaltet sich die Nachfolge durch klassische Einzelpraxen schwierig, da junge Mediziner zunehmend eine Anstellung in Teilzeit oder in kooperativen Strukturen gegenüber der unternehmerischen Selbstständigkeit bevorzugen. 

Für die Stadt Schleiden muss ein kMVZ aus politisch, strategischen Gründen von höchstem Interesse sein, weil eine mangelnde medizinische Versorgung vor Ort die Lebensqualität und die Standortattraktivität in einem hohen Maß gefährdet. Ein kommunales MVZ bietet hierbei entscheidende Vorteile: 

  • Abrechnung und Verwaltung:
    Durch die Nutzung einer zentralen Abrechnungsstelle lassen sich Synergieeffekte nutzen. Eine Breitbandanbindung bietet die Vorteile der Telemedizin, durch die Nutzung von sog. Online-Sprechstunden. Weiterhin kann das Thema „Personalwesen“ zentral für alle einbezogenen Fachbereiche geregelt werden. 
  • Attraktivität für Fachkräfte: 
    Die Stadt bzw. die Trägergemeinschaft tritt als Arbeitgeberin auf und bietet Ärzten die Möglichkeit, ohne wirtschaftliches Eigenrisiko und administrativen Aufwand medizinisch tätig zu sein. Denn viele junge Ärzte scheuen das finanzielle Risiko einer eigenen Praxisgründung. Im kMVZ arbeiten sie mit festem Gehalt. Zudem kommt eine Anstellung in einem kMVZ dem Wunsch der Ärzte nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen.
  • Versorgungssicherheit: 
    Die Stadt bzw. die Trägergemeinschaft erhält direkten Einfluss auf den Erhalt von Praxiszulassungen und kann Versorgungslücken proaktiv schließen. Wenn also ein Hausarzt oder Facharzt in den Ruhestand geht, kann die Stadt den Kassensitz übernehmen und im kMVZ weiterführen, anstatt der Rückgabe der Zulassung. Ein kMVZ kann für die Bürgerinnen und Bürger Anlaufpunkt außerhalb der Öffnungszeiten der z. Zt. noch vorhandenen Praxen sein, denn durch angestellte Ärzte und Schichtmodelle sind MVZ flexibler bei der Gestaltung der Öffnungszeiten.
  • Vorteile für Patienten: 
    Ein kommunales kMVZ bieten Patienten den großen Vorteil einer interdisziplinären Versorgung „aus einer Hand“, bei der verschiedene Fachärzte unter einem Dach zusammenarbei-ten. Da Haus- und Fachärzte (z.B. Orthopäden, Kardiologen, Internisten, Gastroenterologen) eng zusammenarbeiten, können Diagnosen und Behandlungen besser abgestimmt werden. Dies bedeutet kurze Wege, geringere Wartezeiten sowie eine verbesserte Versorgung. Patienten sparen sich den Weg zwischen verschiedenen Praxen. Überweisungen innerhalb des MVZ erfolgen schnell und unkompliziert. 
  • Flexibilität: 
    Ein kMVZ ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, was für die Ärztinnen und Ärzte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert und somit die Gewinnung von Personal erleichtert. Bei Urlaub oder Krankheit eines Arztes ist meist eine nahtlose Versorgung durch Kollegen im selben Haus gewährleistet. 
  • Fördermöglichkeit: 
    Förderanträge beim Land – neben dem HAP (Hausarztaktionsprogramm, 3,5 Mio. Euro in 2026) gibt es oft Projektförderungen für „Integrierte Gesundheitszentren“, die in ehemaligen Krankenhäusern entstehen – und bei der KV können parallel gestellt werden, da sie sich in der Regel nicht gegenseitig ausschließen.

Um die medizinische Infrastruktur in der Region langfristig zu sichern und die Lebensqualität für alle Generationen zu erhalten, ist eine frühzeitige Prüfung dieses zukunftsweisenden Modells unumgänglich.