(Schau)Fenster-Folierung für Geschäfte in den Innenstädten
In der Sitzung des Rates der Stadt Schleiden am 08.12.2022 ist unser Antrag vom 09.11.2022 geändert angenommen worden:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob eine einheitliche und ansprechend gestaltete Gestaltung der Schaufenster und Fenster von leerstehenden Erdgeschossen der Gebäude in der Schleidener und Gemünder Innenstadt umsetzbar ist, Bedarf bei den Immobilienbesitzern vorhanden ist und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.
In den Prozess sollen sowohl der HGV Schleiden als auch der WVVV Gemünd eingebunden werden. Der Prüfauftrag geht ab dem 01.01.2023 zuständigkeitshalber auf die künftige Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Veranstaltungen mbH über.
An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden
(Schau)Fenster-Folierung für Geschäfte in den Innenstädten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt Folgendes zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt,
die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob eine einheitliche und ansprechend gestaltete Folierung der Schaufenster und Fenster von leerstehenden Erdgeschossen der Gebäude in der Schleidener und Gemünder Innenstadt umsetzbar ist, Bedarf bei den Immobilienbesitzern vorhanden ist und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.
Begründung:
Knapp anderthalb Jahre nach dem Hochwasser, welches die Tallage unserer Stadt und u.a. auch die Innenstädte von Schleiden und Gemünd schwer getroffen hat, haben einige Geschäfte erfreulicherweise wieder geöffnet. Die Gebäude erstrahlen teilweise von innen und außen in neuem Glanz. Andere, noch leerstehende oder im Wiederaufbau befindliche Gebäude wiederum sind weniger ansehnlich und stören das Gesamtbild.
Selbstverständlich obliegt der Umgang mit den Immobilien den jeweiligen Eigentümern. Dennoch könnte die Stadt positiven Einfluss nehmen, indem Sie einheitliche und ansprechend gestaltete Folien drucken lässt und diese kostenfrei an den Schau(Fenstern) der entsprechenden Häuser anbringt, selbstverständlich nach Genehmigung der jeweiligen Immobilienbesitzer.
Vorab sollten Bedarf und Kosten geprüft werden.
Die (restliche) Folie könnte weiteren Geschäftsleuten, die Interesse daran haben, zur Verfügung gestellt werden.