Wiederaufbauhilfe
An den
Bürgermeister
der Stadt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden
Aufruf an Ministerium: Beschleunigung und Vereinfachung der Wiederaufbauhilfe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt folgenden Antrag im Stadtrat zu beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, soweit möglich in Abstimmung und zusammen mit anderen betroffenen Kommunen, sich schriftlich an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, mit der Zielsetzung eine Beschleunigung der Bearbeitung der Anträge auf Zuerkennung von Billigkeitsleistungen „Wiederaufbau.NRW“ sowie eine Änderung und Vereinfachung der Bewilligungskriterien, hier insbesondere des Erfordernisses „drei Kostenvoranschläge“ zu erreichen.
Mit Gesetz vom 09. September 2021 (NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021) sowie Richtlinie vom 10. September 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) hat das Land NRW ein Sondervermögen errichtet, mit dem die Folgen des Hochwassers im Juli 2021 beseitigt werden sollen.
In der Presse wurde eine unkomplizierte Hilfestellung versprochen.
Tatsächlich ist die Bearbeitungsdauer der Anträge sehr lang. Mehr als ein halbes Jahr nach dem Hochwasser haben die allermeisten Betroffenen noch keine Zuwendungen aus dem Hochwasserfonds erhalten und sind mit den Kosten des Wiederaufbaus auf sich allein gestellt.
Soweit Anträge bereits bearbeitet wurden, zeigen sich bürokratische Probleme.
So wird in der Ablehnung von Anträgen insbesondere vermehrt auf den Anhang II Nr. 3 der Förderrichtlinie verwiesen, welche lautet:
Nichtöffentliche Auftraggeber:
Aufträge sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Dazu sind drei Angebote einzuholen; soweit das nicht möglich ist, ist dies zu dokumentieren. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Die entsprechende Vorschrift, bei der es sich offenbar um die verwaltungsinterne Interpretation der Richtlinie handelt, ist in vielen Fällen sinnlos und verhindert für die Betroffenen den Zugang zu Fördermitteln:
-
Mit dem Wiederaufbau wurde vielfach bereits begonnen bzw. es wurde Aufträge erteilt, bevor die Richtlinie in Kraft trat. Die Bedingung der „drei Kostenvoranschläge“ war zu dieser Zeit noch nicht bekannt und wird auch heute in keinem der Leitfäden zum Ausfüllen der Hilfsanträge erwähnt.
-
Es ist auch heute noch fast unmöglich, überhaupt Handwerker bzw. bestimmte Baumaterialien zu erhalten. Kaum ein Handwerker ist bereit, noch zusätzliche Kostenvoranschläge zu erstellen.
-
Ein Privathaushalt ist keine öffentliche Verwaltung. Es muss dem Bürger möglich sein, seinen üblichen lokalen Heizungsbauer oder Schreiner zu beauftragen, selbst wenn ein Unternehmen irgendwo in der EU einen günstigeren Preis anbietet. Auch Mängelgewährleistung und Wartung sind für die Zukunft wichtig.
-
Zu Schadenshöhe und Wiederaufbaukosten sind bereits in den zu fertigenden Gutachten Feststellungen getroffen worden, die einen Missbrauch oder eine Verschwendung der Mittel verhindern.
-
Der günstigste Preis kann nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium für den Wiederaufbau eines Privathauses sein, der Bürger muss die Freiheit haben, selbst zu wählen, wie er wohnen will. Er trägt schließlich bei jedem Gewerk einen Eigenanteil.
Es ist Aufgabe auch der Kommunalverwaltungen der betroffenen Gemeinden, sich für eine unbürokratische und faire Vergabe der Wiederaufbaumittel an ihre Bürger einzusetzen und Missstände zu benennen.